Parkhausschild In der Tiefgarage ist das Radfahren verboten - Kombi

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  • SH12012
  • BS.AL2.RE.200.300
  • VZ-K-84
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Produktinformationen "Parkhausschild In der Tiefgarage ist das Radfahren verboten - Kombi"


Parkhausschild In der Tiefgarage ist das Radfahren verboten mit Zusatztext. Kombinationsschilder sind Schilder mit einem oder mehreren Verkehrszeichen nach StVO, häufig kombiniert mit genormten Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warnzeichen oder praxisbewährten Zeichen sowie ergänzenden Textinhalten, die unterhalb oder neben den Zeichen angeordnet sind. Aufgrund dieser Kombination und auch der Möglichkeit, bestehende Inhalte zu verändern, erfüllen Kombinationsschilder alle Anforderungen, um eine flexible, individuelle Beschilderung sicherzustellen. Wir führen zahlreiche Kombinationsschilder für die betriebliche oder kommunale Beschilderung in vielen Schildervarianten in standardisierten oder individuellen, an Ihre Bedürfnisse angepassten Ausführungen.  

Merkmale des Parkhausschildes / Betriebsschildes / Kombinationsschildes In der Tiefgarage ist das Radfahren verboten – VZ-K-84:

Norm Verkehrszeichen: nach StVO

Material: 

  • Aluminium 2 mm  

Ausführung: standard weiß, Verkehrszeichen, schwarzer oder farbiger Text / Rahmen. Alternative Ausführungen sind möglich. 

Abmessungen: 

  • 200 x 300 mm  

  • 300 x 450 mm 

  • 400 x 600 mm (bewährte Standardgröße – wird empfohlen)  

  • 500 x 750 mm 

  • 600 x 900 mm 

  • 840 x 1.260 mm 

Verarbeitung: rechteckig beschnitten mit abgerundeten Ecken.

Verpackungseinheiten: 1 Kombinationsschild 


Bitte beachten Sie:

  • Dieses Kombinationsschild kann unverändert gemäß der Artikelabbildung oder mit individuellen Attributen bestellt werden. Wünschen Sie einen individuellen Text, geben Sie diesen in das Eingabefeld auf dieser Seite ein. Nach Ihrer Bestellung setzen wir Ihre Wünsche um und übermittelt Ihnen eine Korrekturdatei zur Ansicht. Bitte prüfen Sie die Inhalte dieser Korrektur auf Fehler und erteilen uns, sofern alles in Ordnung ist, unbedingt die Druckfreigabe. Ihr Schild oder Aufkleber kann erst dann produziert werden, wenn uns Ihre Druckfreigabe vorliegt. 

  • Schilder mit Text- und Zeichenänderungen oder nach Ihrer Vorgabe gelocht sind individuelle Schilder und somit grundsätzlich vom Rückgaberecht ausgeschlossen. 

  • Weitere Kombinationsschilder, z.B. zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Zeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

>>  Zum Download-Bereich.
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